Theaterstiftung Essen
Stiftungsgründung
Einen Großteil der heutigen Kultureinrichtungen gäbe es nicht, hätten sich nicht immer wieder Mäzene gefunden, die die Gründung ermöglichten und den Fortbestand sicherten. Ihrem Beispiel folgten oftmals Initiativen aus der Bürgerschaft, die - heute würden wir es „Crowdfunding“ nennen - ebenfalls mit finanzieller Unterstützung kulturelle Vorhaben unterstützen oder erst möglich machten.
Der essener theaterring e.V. unterstützt von Anbeginn seines Bestehens die Essener Spielstätten - sei es zunächst vor allem durch die Gewinnung neuer Zuschauerkreise, sei es zukünftig auch in Form finanzieller Zuwendungen. Dazu hat der essener theaterring e.V. sich entschlossen, sowohl eine Theaterstiftung zu initiieren als auch das Startkapital einzubringen. Durch die Bereitschaft der Stadt Essen, die Treuhänderschaft und Administration zu übernehmen, erfolgte die Stiftungsgründung dann am 25. Juni 2018.
Stiftungszweck
Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung zur Förderung von Kunst und Kultur in der Stadt Essen. Dies geschieht insbesondere durch die Unterstützung von Proiekten und Aktivitäten, auch solcher zur Erschließung neuer Besucherpotentiale und zur Verbesserung der Wahrnehmbarkeit der Programmangebote der Spielstätten.
Stiftungskapital
Das Gründungskapital der Theaterstiftung hat der Essener Theaterring zur Verfügung gestellt in der zuversichtlichen Erwartung, weitere Zustifter gewinnen zu können, um so einen Kapitalstand anzusammeln zu können, aus dessen Erträgen der Stiftungszweck konkret verwirklicht wird.
Die Perspektive liegt hier auch vor allem in der nachhaltigen Zukunftssicherung durch kontinuierliche Erträge aus dem Vermögen.
Entscheidungsträger
Über die Verwendung der Stiftungsmittel (Kapitalerträge und Spenden) entscheidet das Stiftungskuratorium. Diesem gehören an
- der Oberbürgermeister der Stadt Essen
- der Intendant der Theater und Philharmonie Essen
- der Vorsitzende des Essener Theaterring e.V
- zwei weitere, vom Essener Theaterring benannte Mitglieder
Eine Vergütung für ihre Tätigkeit erhalten die Kuratoriumsmitglieder nicht.
Appell
Die Förderung des Theater- und Konzertwesens durch die öffentliche Hand ist seit jeher ein essentieller Beitrag zu dessen Existenzsicherung. Sie reicht allerdings in der Regel kaum aus, die künstlerischen Produktionen auf einem hohen Niveau zu präsentieren.
Schon in der Vergangenheit haben auch in Essen einzelne Sponsoren den Spitzenbedarf abgedeckt. Die Theaterstiftung Essen möchte nun auch all jene Theaterfreunde ermuntern, die nicht mit größeren Summen gezielt ein Projekt fördern wollen, dennoch einen Beitrag zu leisten.
Letztlich wird die Stiftung ihre Ziele nur bei solidarischer Unterstützung durch viele Einzelne erreichen können.
Die Erlangung von Zustiftungen zum Kapitalstock ist zunächst das prioritäre Anliegen. Selbstverständlich können auch in dieser Aufbauphase zweckgebundene Spenden entgegengenommen werden, die unmittelbar kurzfristig dem Stiftungszweck entsprechend verwendet werden.
Ob Zustiftung oder Spende: In jedem Falle erhält der Zuwender eine steuerlich relevante Bescheinigung für das Finanzamt, da die Stiftung gemeinnützige, steuerbegünstigte Zwecke erfüllt.
Zahlungen können auf folgendes Treuhandkonto erfolgen:
Empfänger: Stadt Essen - Stiftungsverwaltung
Konto: IBAN DE 45 3605 0105 0000 2950 30
Zweck: Zustiftung (bzw. Spende) Theaterstiftung Essen
Weitere Auskünfte zur Stiftung erteilt gerne
Alfons Wafner
Vorsitzender essener theaterring e.V.
II. Hagen 2
45127 Essen